5.2.6 Verstärkung von Konzentrationsprozessen

 

Die Eingriffsregelung soll - wie andere Naturschutzregeln auch - eine "Überforderung" vermeiden oder zumindest mindern.

Die durch die Eingriffsregelung entstehende Erschwerung/"Verteuerung" einer Flächeninanspruchnahme führt allerdings zu einer Nutzungserhöhung auf bereits genutzten Flächen, d. h. zur Verdichtung/Konzentration und verursacht damit möglicherweise erst die Überforderung.

Insofern stehen die Wirkungen der Eingriffsregelung möglicherweise ihren Zielen direkt entgegen.