5.2.7 Nichtbeachtung regionaler Unterschiede

 

Die Möglichkeit von Ausgleichsmaßnahmen ist u. a. auch durch die naturräumlichen Gegebenheiten begrenzt.

Deshalb sind bei jeder Landschaftsbeurteilung zusätzlich regionale Unterschiede zu beachten.

Die Bewertungsbeispiele der Eingriffsregelung sollten deshalb u. E. regionalisiert werden.