5.2.5 Das Daumenschraubenprinzip

 

Im Leitfaden zur Eingriffsregelung wird in Folgeplanungen der durch alte Ausgleichsmaßnahmen "verbesserte" Zustand auf Null gesetzt und so Schritt für Schritt weiter. Bei jedem Folgeschritt wird die Schraube etwas fester angezogen. Dadurch ergibt sich möglicherweise eine so "naturnahe" Grundform, daß weitere Ausgleichsmaßnahmen (oder direkt bzw. indirekt Siedlungen) nicht mehr möglich sind. Diesem Problem ist nur durch Entwicklungsverzicht zu begegnen.

Das Daumenschraubenprinzip betrifft zuerst und am meisten die Gemeinden, die bislang schon viel für ihre Landschaft getan haben!