5.2.4 Bestrafung früherer Kulturleistungen

 

Obwohl historische Formen/Kulturleistungen als bedeutend akzeptiert werden, bleiben sie bei einer Bewertung einer Landschaft dann außer Betracht, wenn auch in bereits hervorragend ausgestatteten Gemeinden bei Eingriffen zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen gefordert werden.

Dies ist in einer Kulturlandschaft eine klare Bestrafung früherer Kulturleistungen (wie z. B. den früheren Nutzungsverzicht an Wäldern, Teichen, Mooren, Quellbereichen usw.)