8. Handlungsbeispiel

 

Werden wir ruhig noch konkreter!

Einer von vielen Wegen aus den Sackgassen derzeitiger "Landschaftsplanung" wäre z. B. eine sog. "Erfolgsorientierte Landschaftsgestaltung". (12)

Für eine "Erfolgsorientierte Landschaftsgestaltung" sind von zukünftigen/zukunftsoffenen Landschaftsarchitekten "gewollte Kulturlandschaften" zu entwerfen, die schon allein aufgrund der unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten und kulturellen Wünsche regionalisiert, d. h. unterschiedlich sein können!

In einer solchen "erfolgsorientierten Landschaftsgestaltung" könnten alle Landschaftsteile, die oberhalb eines Nullpunktes (d. h. einer definierten "regionalisierten gewollten Kulturlandschaft") eingruppiert werden, "Guthaben" sein, alle Landschaftsteile, die unterhalb des Nullpunktes eingruppiert werden, wären dann "Schulden".

Eine Veränderung eines Landschaftsteils z. B. aus einer Gruppe -2 durch Umwandlung in einen Landschaftsteil aus der Gruppe -1 ist so positiv zu werten. Dieser Positivwert ist entweder auf einem Ökokonto gutzuschreiben (oder in Geld auszuzahlen oder gegen einen gleich großen, um einen Skalenteil wertmindernden Eingriff einzutauschen).

(Bei äquidistanten Gruppenwerten kann die Fläche als einfachster Verrechnungsmaßstab dienen!)

Solche handelbaren Veränderungs-Regelungen hätten viele Vorteile:

Es bestünde ein wirtschaftlicher Anreiz, sich hin zur "regionalisierten, gewollten Kulturlandchaft" zu bewegen. Natur- und Landschaftsschutzleistungen und ähnliches (Wasserschutz, Bodenschutz, Denkmalschutz) würden privat-wirtschaftlich interessant.

Verbesserte Landschaft erhielte einen meßbaren Wert (z. B. in Höhe der Kosten für die Schaffung einer Verbesserungsstufe).

Wertverluste bzw. Wertgewinne durch Schutzauflagen aller Art würden berechenbar.

Alle Landschaftsverschlechterungen wären mit rechenbaren Kosten verbunden und würden deshalb weitestmöglich freiwillig vermieden.

Dies eine Beispiel soll genügen.

Sicher gibt es eine Vielzahl auch anderer Wege in die Landschaft der Zukunft.

Ich wollte Ihnen nur zeigen, daß ganzheitliche Landschaftsgstaltung heute keine abgeschlossene, keine festhaltende, keine lediglich vorgabenerfüllende Aufgabe ist. Landschaftsgestaltung heute ist ein großen Mut erforderndes, aber auch begeisterndes, stetiges fantastisches Abenteuer. Ich hoffe, ich konnte Sie ein wenig dorthin mitreißen.

Dornstadt, 20. 3. 2001


(12) Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände (Hrsg.), Stellungnahme zu den Grundsätzen für die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen in der Bauleitplanung, April 1999, in: http://www.iwoe.de/eingriff.html ..."kritische Stellungnahme" ...


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