3.4.7 Der Begriff "Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts"

 

Der zusammengesetzte Begriff "Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts" soll "Status und Dynamik der natürlichen Grundlagen und ihrer ökosystemaren Zusammenhänge" umschreiben.

Der Mensch mit seinem Wirken ist bei dieser Definition nicht ausgeschlossen; - im Gegenteil bei der Betrachtung der "Zusammenhänge" ist er notwendig mit einzubeziehen.

Daß dies so zu verstehen ist, wird u. E. auch durch die erklärende Forderung der Sicherstellung der "dauerhaften Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (Boden etc.)" bekräftigt.

Eine Sicherstellung der Nutzung in einer Welt ohne Menschen gäbe keinen Sinn. Wer sollte darin (zu wessen Nutzen?) etwas sicherstellen?