9.3 Kostenmehrung
Sollte der Auftraggeber für die angebotenen
Leistungen Fördermittel u. ä. in Anspruch nehmen, so werden die Kosten
für die Abstimmung mit dem Fördergeber nach Aufwand gesondert zu einem
Stundensatz Dr./Dipl.-Ing. zu 80 Euro/h bzw. Bürokräfte zu 45 Euro/h
zuzüglich vom Finanzamt anerkannter Kilometerpauschale berechnet.