9.3 Kostenmehrung

Sollte der Auftraggeber für die angebotenen Leistungen Fördermittel u. ä. in Anspruch nehmen, so werden die Kosten für die Abstimmung mit dem Fördergeber nach Aufwand gesondert zu einem Stundensatz Dr./Dipl.-Ing. zu 80 Euro/h bzw. Bürokräfte zu 45 Euro/h zuzüglich vom Finanzamt anerkannter Kilometerpauschale berechnet.