5.6 KOSTENMEHRUNG



Sollte der Auftraggeber für die angebotenen Leistungen Fördermittel 
u. ä. in Anspruch nehmen, so werden die Kosten für die Abstimmung 
mit dem Fördergeber nach Aufwand gesondert zu einem Stundensatz 
Dr./Dipl.-Ing. zu 90 Euro/h bzw. Bürokräfte zu 40 Euro/h  zuzüglich vom 
Finanzamt anerkannter Kilometerpauschale berechnet.