Die Umweltverträglichkeitsprüfung als Gestaltungsrichtschnur für größere Photovoltaik-Freiflächenanlagen


Zusammenfassung:


Eine landschaftsbaulich fachgerechte großräumige Landschaftsveränderung unter Einbeziehung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist selbst "optimierte Umwelt"!

Es handelt sich somit beim Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen um eine landschaftsgestalterische Aufgabe, die so lösbar ist, dass bei heute üblichen Bewertungsmaßstäben (durch z. B. eine UVP) an fachkundig vorausgewählten Standorten stets eine Verbesserung der (Umwelt-)Gesamtsituation möglich ist!

Als wichtigster Punkt ist dafür die Einsicht der Anlagenhersteller einzufordern, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen keine in erster Linie technische, ingenieurmäßige Aufgabe ist! Das EEG ist diesbezüglich zu modifizieren.


Gesetze sind in der Demokratie Kompromisse; so auch das Erneuerbare-Energie-Gesetz 1) (EEG) . Im Fall von Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurde ein Gesetz für ein Produkt gemacht, für das es noch kaum Erfahrungen gab.


Es liegt also in der Natur der Sache, dass das EEG in Bezug auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen - nachdem nun mehrere größere Anlagen realisiert sind - noch einmal überprüft und angepasst werden sollte.


Die nachfolgenden, auf die Erfahrungen des Verfassers mit der Planung mehrerer sehr großflächiger Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufbauenden Ausführungen können als Hinweise und Anregungen zu einer Fortschreibung des EEG dienen.


Dabei soll nur der Aspekt der Umweltverträglichkeitsprüfung 2) (UVP) näher betrachtet werden, - wobei aber unvermeidlich bei der UVP als sachgebietsübergreifendes Verfahren u. a. auch technische, wirtschaftliche und insbesondere landschaftsgestalterische Aspekte einbezogen werden müssen.


Was soll eine UVP leisten?

Nimmt man die Inhalte der Uweltgesetzgebung wie z. B. die rechtlichen Vorgaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung als Maßstab, dann sind bei der Erstellung von größeren Photovoltaik-Freiflächenanlagen die erheblichen Auswirkungen auf

- Menschen,
- Tiere und Pflanzen,
- Boden,
- Wasser,
- Luft,
- Klima und Landschaft,
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu berücksichtigen.

Hauptproblem und Chance zugleich ist dabei, dass es sich bei einer Photovoltaik-Freiflächenanlage um ein weitgehend frei gestaltbares Produkt mit hochvariablen Gestaltungsmöglichkeiten handelt.


Was ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen?


Derzeit versteht man unter einer Photovoltaik-Freiflächenanlage alle Aufstellungen von Photovoltaik-Modulen, die nicht auf vorhandenen Bauten wie Dächer, Fassaden u. ä. erfolgen (vgl. Darstellung 1).


Technisches Grundelement einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ist eine unterschiedlich große Solarmodulfläche, die in beliebiger Form zu beliebig größeren Flächen zusammengesetzt werden kann.


Die hauptsächlichen technischen Aufgaben sind dabei die Herstellung der Halte-, Träger- und Verknüpfungssysteme für die Solarmodule.


In der Vergangenheit hat man häufig Module auf nicht anderweitig genutzten Flächen (Dächer, Fassaden u. ä.) befestigt. Die absehbare Weiterentwicklung ist, gleich Dächer, Fasadenverkleidungen u. ä. aus Photovoltaik-Modulen herzustellen.


Auch die Nutzung flexibler Module, z. B. eine Art Modul-Endlos-Rollen würde nochmals andere Solarnutzungsformen, etwa als Kombination mit der Abdeckung von Spargelbeeten u. ä. ermöglichen.


Als Hauptgrund für Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden Aspekte der Wirtschaftlichkeit angegeben, - insbesondere die standardisierte, kostengünstigere Herstellungs- und Aufstellungsmöglichkeit bietet gegenüber Dachanlagen Kostenvorteile.


Ein weiterer Grund ist die Verfügbarkeit großer Flächen durch Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Produktionsflächen.


Ein sicher nicht zu vernachlässigender Aspekt ist daneben die zentralisierbare Pflege und Überwachung von Großanlagen.


In der freien Landschaft müssen gesonderte Halte-, Träger- und Verknüpfungssysteme erstellt werden.


Diese Systeme können aus verschiedenen Materialien wie z. B. Holz, Beton, Metall, Kunststoff bestehen. Ausschlaggebend für die Materialwahl sind Rückbaubarkeit, Haltbarkeit und Kosten.


Weiter können solche Systeme flexibel, halbflexibel oder starr sein.


Bereits erprobt sind Systeme, mit denen die Stellung der Module zur Sonne dem Verlauf der Sonne nachgeführt wird. 3)


Am häufigsten finden sich noch Systeme, bei denen die Module in einem starren Winkel zur Sonne stehen. 4)


Am wirtschaftlichsten, da einfach konstruierbar, dürften in Deutschland wohl halbflexible Systeme sein, die sich dadurch auszeichnen, dass sie nur in der Vertikalen bzw. Horizontalen bewegt werden können. Entsprechende Patente werden derzeit angemeldet. 5)


Ein weiterer Aspekt für die Standortauswahl und Gesamt-Gestaltung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist die Nutzung und/oder Ableitung der gewonnenen Energie.


Neben der Wegleitung der gewonnenen Energie über traditionelle Stromleitungen ist auch eine "Zuleitung" der Nutzer, z. B. die Ansiedlungen von Betrieben im Umfeld solcher Anlagen denkbar.

Dadurch sind teure Extra-Leitungen bis zum Einspeisepunkt vermeidbar, da zu Industrie- und Gewerbeanlagen in der Regel auch leistungsfähige Leitungen hingeführt werden, die Einbindung von Wechselrichtern in Betriebsgebäude wird möglich, auch kleine Dachflächen können mitgenutzt werden usw.


Letzteres wäre der optimale Weg für solche Nutzer/Betriebe, die vor allem während der Sonnenscheindauer Strom benötigen.


Die Belastungen durch meist unterirdische interne Verkabelungen u. ä. können so organisiert werden, dass sie die Bealstungen durch eine landwirtschaftliche Nutzung nicht übersteigen. Sie werden hier deshalb nicht als erheblich angesehen.


Ein zusätzlicher Aspekt ist die Sicherung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, besonders wenn sie weitab von Siedlungen erstellt werden/wurden.


Auch hier gibt es einen breiten Variationsspielraum, der vom dichten Zaun mit Übersteigschutz über beiderseitig eingepflanzte Zäune bis hin zu schwer durchdringbaren Pflanzungen reicht, bei denen man aufgrund spezieller Artenwahl bei der Eingrünung, spezieller Bodenmodellierungen und vieles andere mehr ganz auf einen Zaun verzichten kann.


Videoüberwachung mit Bewegungsmelder-Einschaltung oder die Nummerierung der Module schon bei der Produktion (womit der Eigentümer jedes Moduls durch Dokumentation dieser Stücknummern in den Verkaufsdokumenten stets eindeutig ermittelbar ist) könnten einen mindestens vergleichbaren Schutz wie Einzäunungen bieten.


Für die Diskussion einer UVP sollen nachfolgend nur größere Photovoltaik-Anlagen mit einer Flächeninanspruchnahme von 5 bis 100 ha betrachtet werden (auch wenn streng genommen jedes nicht in Verbindung mit einem Gebäude aufgestellte Solarmodul eine Freiflächenanlage ist.)


Auswirkungen großer Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf die Schutzgüter der UVP


Wirkungen auf das "Schutzgut" Mensch


In den Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu Photovoltaik-Freiflächenanlagenplanungen werden häufig Bedenken dahingehend formuliert, dass eine großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlage die Nutzungs- und Erlebnisräume des Menschen beeinträchtigt.

Dies trifft jedoch nur sehr begrenzt zu.


Beginnen wir mit der Diskussion eventueller Eingrenzungen des menschlichen Nutzungsraumes.


Übliche landwirtschaftliche Großgeräte sind auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht mehr einsetzbar.

Es ist aber beispielsweise nicht plausibel einsehbar, dass die Zwischenräume zwischen den Solarmodulen nicht weiter anderweitig genutzt werden sollen.


Eine Pflege zur Vermeidung von Verschattung in den erforderlichen Zwischenräumen ist auf jeden Fall nötig, um verschattenden Aufwuchs zu unterbinden.


Warum beispielsweise kann auf solchen Flächen nicht Biomasse für eine Biogasanlage gewonnen werden, oder Feldgemüse aller Art usw? In den Planungen für die Freiflächenanlagen "Erlasee und "Oettingen" 4) ist die Nutzung der Biomasse aus der Flächenpflege in einer Biogasanlage bereits vorgesehen.


Oder wenn z. B. auf Düngung bzw. Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln usw. verzichtet werden soll, können doch ausgesuchte standortgeeignete, wenig Nährstoffe beanspruchende Gewürz- und Heilkräuter angebaut werden.


Bei einer durch die derzeitige Förderung geprägten durchschnittlichen Nutzungszeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage von wenigstens 20 Jahren ist die Konstruktion von speziellen Bearbeitungsmaschinen für die Solarmodul-Zwischenräume sicher wirtschaftlich möglich.


Auch Sondernutzungen wie z. B. die Jagd sind nur begrenzt eingeschränkt. Ein Gebrauch von Schußwaffen innerhalb von Freiflächenanlagen ist nicht mehr möglich. Die Niederhaltung von Kleintieren, die z. B. die Kabel beschädigen können, bleibt aber erforderlich. Welche jagdlichen Mittel dafür die geeignetsten sind, wird derzeit noch erprobt.


Wie sieht es mit der Einschränkung des Erlebnisraumes des Menschen durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus?


Nicht jeder Acker/jedes Feld ist beliebig und jederzeit durch Wanderer oder Spaziergänger durchquerbar.


Größere Photovoltaik-Freiflächenanlagen können dagegen durchaus so gestaltet werden, dass z. B. überregionale Wander-, Rad- und Reitwege auch hindurchführen.

Soweit Zäune aufgestellt werden sollen, können diese gleichzeitig auch dem Schutz von Sondererlebnisräumen, wie z. B. in die Fläche gestellte Kunstobjekte (analog zur Kunst am Bau) dienen. Das Projekt " Energiepark Oettingen" 4) sieht z. B. von heimischen Künstlern aus heimischen Materialien geschaffene Reihen von Skulpturen vor, welche vor Beschädigungen durch den Zaun der Freiflächenanlage geschützt sind.


Weiter kann eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auch ganz offensiv als sichtbarer Beleg für die Herkunft von Energie gestaltet werden, z. B. durch Anlage von Informationsstätten oder gar eines Jugendcamps innerhalb einer solchen Anlage. Vgl. 3).


Ob schließlich eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Landschaftsbild als störend empfunden wird ist eine Frage der persönlichen Einstellung des Betrachters, der durch die Standortwahl beeinflußbaren Betrachtbarkeit und der Gestaltung der Anlage selbst.

Objektive, verallgemeinerbare Maßstäbe gibt es dafür nach Meinung des Verfassers nicht.


Die Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagenflächen als größere, die Gesamt-Wirtschaftlichkeit und die Akzeptanz einer solchen Anlage steigerndes Land-Art-Projekt ist nach Kenntnis des Verfassers bisher noch nicht einmal versucht worden.


Wie die obigen Hinweise zeigen, kann der Nutzungs- und Erlebnisraum des Menschen durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchaus erweitert werden!


Wirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen


Die Auswirkungen einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf das Arteninventar sind vor allem bedingt durch die Anlagenbauart, die zu unterschiedlich starker Beschattung und Niederschlagsverteilung führt.


Weitere, z. B. kleinklimatische Wirkungen wie einen gewisser Windschutz sind u. E. nicht erheblich.


Bei nachgeführten Anlagen treffen z. B. nur maximal 6-10% der Kollektorfläche als Schatten auf die gleiche Bodenfläche. Alle anderen Teilflächen sind, da der Schatten ja mitwandert, nur vorübergehend beschattet. Ähnlich mindert die Nachführung die Wirkung der Anlage auf die Nierschlagsverteilung.

Bei feststehenden Anlagen wirft zumindest die volle Modulfläche dauerhaften Schatten. Unter den Modulen trifft auch kein Niederschlag auf.

In einer der wenigen bislang bekannt gewordenen diesbezüglichen Langfriststudien, die von Engels durchgeführt und von Teggers-Junge veröffentlicht wurde 6), finden sich folgende Ergebnisse:

Unter 2 x 13 m großen Modultischen haben sich nach 10-jähriger Beobachtung Pflanzenbestände mit durchschnittlich nur bis zu 10 Pflanzenarten weniger als auf Vergleichs-Freiflächen entwickelt. Mit ca. 130 Arten lag die Artenvielfalt verglichen mit den ca. 10 bis 15 Arten auf intensiv genutzten Wiesen 6) beachtlich hoch.

Die Tierwelt störte sich ebenfalls nicht an den Solarmodulen. Besonders Arten wie Heuschrecken, Schmetterlingen, Amphibien und Reptilien fanden neuen bzw. erweiterten Lebensraum.

Bei neueren Anlagen wie den Freiflächenanlagen bei Bad Grönenbach und Woringen 4) beginnt die Umzäunung erst ca. 10 bis 15 cm über dem Boden. Dadurch entfällt eine Absperrung der Fläche für die meisten Kleintiere.

Die Umwandlung von Ackerland in extensiv genutztes Grünland unter Solarmodulen bewirkt also gut eine Verzehnfachung der Artenanzahl.

Vom Anlagenbauer Phönix wurde dem Verfasser ähnliches mitgeteilt. 7)

In den Anlagen Waltenhofen, Pocking oder Leipziger Land wurde eine starke Zunahme der Population von Tieren beobachtet, die in dem umzäunten Areal eine Sicherheitszone haben; oder es haben sich in während des Baus gezielt hergestellten flachen Mulden und Aufhäufungen bereits wechselfeuchte bzw. besonders trockene Biotope gebildet, Vogelnistplätze sind entstanden etc.

Um die daraus herleitbare Aussage, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen dem Artenschutz eher förderlich sind breiter prüfen zu können, wurden vom Verfasser für mehrere Großprojekte (von 35 bis 75 ha) in ebenem bis flachwelligem Gelände die Veränderungen der Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen bilanziert. 8)

Als weitgehend anerkannter Vergleichsmaßstab wurde die vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt herausgegebene "Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen Thüringens" herangezogen.

Das Ergebnis der Bilanzierung war überraschend positiv und ist deshalb in der Darstellung 2 - in auf Prozentwerte normierter Form - aufgezeigt.

Die Darstellung zeigt ganz deutlich, dass sowohl nachgeführte als auch feststehende Photovoltaik-Freiflächenanlagen flächenmäßig nur sehr geringe Verschlechterungen für die Biotopbedeutung bringen (z. B. durch die Fundamente, Wege, Umspanneinrichtungen u. ä.).

Ganz überwiegend ergibt sich durch die längerfristige Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland eine Verbesserung der Biotopbedeutung; - auf etwa einem Drittel der Fläche sogar um mehrere Bewertungsstufen ( z. B. durch mögliche spezielle Ausgleichsmaßnahmen auf der Anlagenfläche, ideenreiche ökologisch optimierte Eingrünungsformen u. ä.).

Bei den nachgeführten Anlagen ist nur auf ca. 2% der Fläche mit einer Verschlechterung zu rechnen (vor allem für die nötigen stabilisierenden Fundamente).

Auf rund 90% der Anlagenflächen erfolgt dagegen eine Verbesserung der Biotopbedeutung!

Bei feststehenden Anlagen sind die kleinklimatischen Auswirkungen wie Beschattung, Minderung des Niederschlages u. ä. etwas stärker.

Insgesamt ist festzustellen, dass eine große Photovoltaik-Freiflächenanlage durch die per EEG vorgeschriebene Umwandlung von Acker in extensives Grünland auf jeden Fall eine deutliche Verbesserung der Lebensraumqualitäten für Tier- und Pflanzenarten bringt.

Mit sehr geringen technischen und gestalterischen Modifikationen läßt sich dieser Befund noch deutlich steigern.

Zum Beispiel kann man zwischen den Modulreihen Schlitze belassen, was neben statischen Vorteilen, z. B. einer Minderung des Winddrucks auch eine Minderung von Beschattung und Austrocknung unter den Modulen bzw. eine Minderung der Bildung von Tropfrinnen bzw. Erosionen unter den unteren Modulkanten bewirkt.

Als weiteres Beispiel gestalterischer Modifizierbarkeit sei auf die Gestaltungsvielfalt der landschaftlichen Einbindung verwiesen.

Würde man hinter einer ersten, z. B. drei- bis fünfreihigen Hecke einen Reisigwall aus Straßenpflegeschnitt und dahinter wieder einen überwiegend aus dornigen Arten bestehenden zweiten drei- bis fünfreihigen Heckenstreifen legen, würde beispielsweise sogar ein Zaun einsparbar vgl. 3), wodurch die Kosten für die zusätzlich zu begrünende Fläche sicher mehr als ausgeglichen wären. Oder an Stelle der Reisiglagen ist auch eine Kette flacher, wechselfeuchter Ausmuldungen möglich u. ä. (vgl. Darstellung 3).


Wirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Boden, Luft


Je nach Gesamtgestaltung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage sind die Wirkungen auf Wasser, Boden, Luft unterschiedlich.


Beim Niederschlag beispielsweise werden nicht die Menge, wohl aber die kleinräumige Verteilung bzw. das Abflussverhalten beeinflusst.


Wie dies zu bewerten ist, hängt von der gewollten Nutzung ab und ist – wie schon angesprochen - zusätzlich durch technische Maßnahmen (z. B. Schlitze zwischen einzelnen Modulreihen oder Bodenmodellierung der Zwischenräume usw.) gestaltbar.


Das Grundwasser wird in der Menge nicht erheblich beeinträchtigt, kann aber bei Wahl einer dünger- und herbezidfreien Nutzung der Anlagenfläche durch allmähliche Auswaschung eventuell vorhandener Belastungen qualitativ verbessert werden.


Die Böden bleiben je nach gewählter Nutzung in ihrer Fruchtbarkeit unverändert bzw. können sich längerfristig sogar regenerieren.


Eventeulle "Rückstände" wie Fundamentreste sind durch geeignete Techniken voll vermeidbar bzw. werden (einschließlich Kabel, Schaltkästen usw.) entsprechend eines bereits vor dem Aufbau geplanten Rückkbaus wieder vollständig entfernt.


Auch auf das Schutzgut Luft haben Photovoltaik-Freiflächenanlagen somit u. E. nur unerheblichen Einfluß, insbesondere durch die Abkühlung im beschatteten Bereich und einen gewissen Windschutz, vor allem durch Eingrünungsmaßnahmen.


Wirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter


Kulturgüter sind durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht notwendig beeinflußt. Eventuell vorhandene Denkmale aller Art (vom Naturdenkmal über Bauwerke bis hin zu Bodendenkmalen) können problemlos aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgespart werden.


Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind in der Gestaltung so flexibel, dass selbst auf Zugänglichkeit und Blickbeziehungen Rücksicht genommen werden kann.


Sonstige Sachgüter wie z. B. Erschließungswege, Leitungen usw. können bei fachgerechten Standortauswahl ausgespart oder umgelegt werden.


Andere Sachgüter wie z. B. Bodenschätze gehen durch eine relativ kurzfristige Zwischennutzung von rund 20 Jahren ebenfalls nicht verloren, oder die Photovoltaik-Freiflächenanlagen können so gestaltet werden, dass sie einer absehbaren Bodenschatznutzung nicht im Wege sind.



Wirkungen auf die Schutzgüter Klima und Landschaft


Klima und Landschaft sind als Summenwerte der oben genannten Einzelkriterien einschließlich ihrer Wechselwirkungen zuzüglich weiterer Kriterien zu verstehen.


Das Klima ist zwar vor Ort – wie oben dargelegt – nur unerheblich beeinflußt, überörtlich gesehen ist allerdings einer der Hauptgründe für den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen die Reduzierung von klimabeeinflussenden Gasen, die z. B. bei üblichen Verbrennunsgvorgängen bei der Stromgewinnung auftreten.


Dieser klimabezogene Nutzen einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ist nicht auf den engeren Standort der Anlage eingrenzbar.


Eine Festlegung eines Untersuchungsrahmens – wie bei einer traditionellen UVP üblich – ist somit beim Einsatz für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht umfassend möglich.


Hinzu kommt, dass viele Bestandteile einer Landschaft auch Eigengesetzlichkeiten haben; - z. B. das stetige Werden, Wachsen und Vergehen des lebenden landschaftlichen Inventars, was bei der Abschätzung der Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schützgütern erhebliche Bedeutung erlangen kann.


Die Gestaltbarkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen


Wie bereits dargelegt, ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen keine eindeutig definierbare, sondern eine vielfältigt unterschiedlich große und unterschiedlich gestaltbare Einrichtung.


Dafür sind folgende Besonderheiten ursächlich.


Der wichtigste Punkt ist die Standortunabhängigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage!


Die Einstrahlung der Sonne und damit der Stromertrag einer Photovoltaik-Anlage ist zwar nicht überall gleich groß, aber durch variable Grundstückskauf- oder Pachtpreise ist dieser Kostenfaktor bei großräumiger Standort-Vorauswahl ausgleichbar!


Es spielt also kaum eine Rolle, wenn der Standort einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen um einige Dutzend Kilometer variiert wird.


Ein Verzicht auf die per EEG geforderte Festlegung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen würde eine Standortoptimierung noch wesentlich erleichtern. Das EEG sollte u. E. diesbezüglich modifiziert werden.


Denkbar würde dann die Einbindung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Elemente eines großräumigen Biotop-Verbundnetzes, da die möglichen Vorteile einer solchen Anlage - wie oben begründet - für den Artenschutz unbestreitbar sind; - besonders, wenn man intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen in Photovoltaik-Freiflächenanlagen umwandeln kann.


Auch flächenbezogene Funktionsverknüpfungen können dann leichter realisiert werden, z. B. die Anlage von großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Wasserschutzgebieten, da Photovoltaik-Freiflächenanlagen sicher so gestaltbar sind, dass keine Beeinträchtigungen von Oberflächenwasser bzw. Grundwasser zu besorgen ist.


Die diesbezüglich Vorgaben in einer Vereinbarung zwischen der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS ) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU ) vom Oktober 2005

9) sollten darum modifiziert werden.


Noch anstrebenswerter ist u. E. die Kombination regenerativer Energiegewinnungsmöglichkeiten (z. B. Biogasgewinnung aus der bei der Pflege anfallenden Biomasse u. a.).


Über die bereits angesprochene Verbindung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Biomassenutzung hinaus ist z. B. die Verbindung mit Wasser-Pumpspeichern zwecks bedarfsbezogener Energiespeicherung bzw. Nutzungsverstetigung zu empfehlen.


Diesbezüglich sei nochmals auf die Wichtigkeit einer großräumigen Standort-Vorauswahl hingewiesen.


Es handelt sich beim Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen somit um eine landschaftsgestalterische Aufgabe, die so lösbar ist, dass bei heute üblichen Bewertungsmaßstäben (durch z. B. eine UVP) an fachkundig vorausgewählten Standorten stets eine Verbesserung der (Umwelt-)Gesamtsituation möglich ist!


Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Bestandteil einer UVP-optimierten Umwelt


Betrachtet man Photovoltaik-Freiflächenanlagen frei von speziellen Interessenlagen, so sind solche Anlagen in der Landschaft nichts anderes als eine besondere Form der Landnutzung, wobei der Landwirt zusätzlich zum Energiewirt wird, - der das knapper und damit wertvoller werdende Gut Energie erntet.


Aus Sicht des Natur- und Artenschutzes sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen sicher vorteilhafter als großflächiger Energiepflanzenanbau, wie z. B. Mais u. ä. Auch im Landschaftsbild sind sie nicht notwendig negativer, wobei eine Vielzahl zusätzlicher gestalterischer Möglichkeiten (z. B. durch auflockernde Biotopinseln, Heckenzonen, Formgebungen usw.) machbar sind.


Als wichtigster Punkt ist die Einsicht der Anlagenhersteller einzufordern, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen keine in erster Linie technische, ingenieurmäßige Aufgabe, sondern eine landschaftsgestalterische Aufgabe ist!


Wer so großflächige Veränderungen einer Landschaft will, muss akzeptieren, dass ganzheitlich-landschaftsgestalterische Kriterien Vorrang haben.


Eine landschaftsbaulich fachgerechte großräumige Landschaftsveränderung unter Einbeziehung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist deshalb selbst optimierte "Umwelt"!


Die eingangs zitierten traditionell-rechtliche Prüfung einer Umweltverträglichkeit, d. h. ein Einsatz als Kontrollinstrument einer fertigen Planung setzt deshalb u. E. für großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu spät ein.


Weit wirkungsvoller sind die Anforderungen einer UVP als Gestaltungsrichtschnur, die Schritt für Schritt schon bei der Planung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage anzuwenden ist!


Dr. Dr. K. Marquardt

Institut für Wirtschaftsökologie

Badstraße 8

95138 Bad Steben

info@iwoe.de

Version vom 4. 6. 2006, ergänzt


Quellenhinweise:


1) Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien – Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG (BGBl. Teil I Nr. 40 v. 31.07.2004, Seite 1918 ff.)

2) Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG)

3) Marquardt, K., Öko-Solar-Park "Erlasee", Ausarbeitung einer ökologisch-photografischen Dokumentation, Juli 2003; Marquardt, K., Öko-Solar-Park "Erlasee", Ausarbeitung der Unterlagen zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, Juli 2003; Marquardt, K., Öko-Solar-Park "Erlasee", Ausarbeitung der Unterlagen zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, März 2004; Marquardt, K., Öko-Solar-Park "Erlasee", Ausarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans / Grünordnungsplanes, August 2004 (s. auch: http://www.iwoe.de/cmarq/Erlasee.html )

4) Marquardt, K., Ausarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Markt Bad Grönenbach mit Umweltbericht, Januar 2005; Marquardt, K., Ausarbeitung der 7. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungplanes "Darast und Umgebung" Markt Bad Grönenbach mit grünordnerischem Fachbeitrag, Januar 2005; Marquardt, K., Ausarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Woringen mit Umweltbericht, Januar 2005; Marquardt, K., Ausarbeitung der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungplanes Woringen mit grünordnerischem Fachbeitrag, Januar 2005; Marquardt, K., Solar-Park "Mittleres Ries", Unterlagen zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, Dornstadt, April 2004; Marquardt, K., Nutzung "erneuerbarer Energien" mit Schwerpunkt Solar um und in Oettingen - Konzept, Blickbeziehungsanalyse, Dokumentation, Dornstadt, Juni 2004 (unveröffentlicht)

5) entsprechende System werden derzeit vom Institut für Wirtschaftsökologie entworfen

6) Engels, K., Einwirkung von Photovoltaikanlagen auf die Vegetation am Beispiel Kobern-Gondorf und Neurather See, Diplomarbeit, Ruhr-Universität Bochum, 1995 in: Teggers-Junge, S., Schattendasein und Flächenversiegelung durch Photovoltaikanlagen, Essen, o. J.

7) Mail von Ralph Schneider, Business Development Manager, Phönix Projekt & Service AG vom 31. 5. 06

8) Marquardt, K., Ökologische Wirkungen von großen Photovoltaik-Freiflächennanlagen, Vortrag zur XIII. Internationalen Naturschutztagung "Zoologischer und botanischer Artenschutz in Mitteleuropa", Bad Blankenburg, 29. 10. 2004

9) Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) und Naturschutzbund Deutschland NABU (Hrsg.), "Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen", Okt. 2005