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Als ein zur Eingriffsregelung alternativer Ansatz, der u. E. das gewünschte Ziel schneller, sicherer und unter weniger Widerstand erreichbar macht, wird die Einführung eine "Erfolgsorientierten Landschaftsgestaltung" angedeutet. Eine detailliertere Darlegung muß einer späteren Arbeit überlassen bleiben.
In einer "Erfolgsorientierten Landschaftsgestaltung" sind alle Landschaftsteile, die oberhalb des Nullpunktes (d. h. der definierten "regionalisierten gewollten Kulturlandschaft") eingruppiert werden, "Guthaben", alle Landschaftsteile, die unterhalb des Nullpunktes eingruppiert werden sind "Schulden".
Eine Veränderung eines Landschaftsteils z. B. aus einer Gruppe -2 durch Umwandlung in einen Landschaftsteil aus der Gruppe -1 ist so positiv zu werten. Dieser Positivwert ist entweder auf einem Ökokonto gutzuschreiben (oder in Geld auszuzahlen oder gegen einen gleichgroßen, um einen Skalenteil wertmindernden Eingriff einzutauschen).
(Bei äquidistanten Gruppenwerten kann die Fläche als einfachster Verrechnungsmaßstab dienen!)
Solche handelbare Eingriffs-Ausgleichs-Regelungen hätten folgende Vorteile:
- Es bestünde ein wirtschaftlicher Anreiz, sich zielfördernd, d. h. landschaftsverbessernd zu verhalten. Natur- und Landschaftsschutzleistungen und ähnliches (Wasserschutz, Bodenschutz, Denkmalschutz) würden privat-wirtschaftlich interessant.
- Verbesserte Landschaft erhielte einen meßbaren Wert (z. B. in Höhe der Kosten für die Schaffung einer Verbesserungsstufe).
- Wertverluste bzw. Wertgewinne durch Schutzauflagen aller Art würden berechenbar.
- Alle Landschaftsverschlechterungen wären mit rechenbaren Kosten verbunden und würden deshalb weitestmöglich freiwillig vermieden.