3.4.4 Der Begriff "Landschaftsbild"

 

Der Begriff stellt mit dem Begriffsteil "..bild" ebenfalls auf den Seh-Sinn ab, als "Die äußere, sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft."

eine mögliche (aber unbestimmte) Verfeinerung der Formteile/Attribute. Die Erweiterung erfolgt durch die Hinzufügung des Begriffs "Natur". Die Verfeinerung erfolgt durch die Betonung der "Vielfalt, Eigenart und Schönheit" der Elemente / Attribute.

Ein Eingriff kann somit aufgefaßt werden als

oder

Welche rechtliche Bedeutung diese Selbstverständlichkeit hat, ist unklar. "Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaftselemente" sind (noch) keine ausreichend meßbaren Größen.

Vielfalt kann auch verwirren.

Auf jeden Fall ist sehr sorgsam zu diskutieren, welche Bedeutung das Landschaftsbild in der Definition des Begriffs "Eingriff" hat / haben soll.

Der Begriff "Landschaftsbild" enthält als Hauptteil den Begriff "Landschaft".

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