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Im Leitfaden zur Eingriffsregelung wird davon ausgegangen, daß Gebiete
- mit unterschiedlicher Eingriffsschwere und
- mit unterschiedlicher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
zu definieren sind.
Mit Hilfe solchen Definitionen wird eine Matrix aus
- zwei Typen unterschiedlicher Eingriffsschwere und
- drei Kategorien unterschiedlicher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
aufgebaut, die somit sechs Felder hat (s. Abb. 7, S. 13 des Entwurfes).
Die Eingriffsschwere wird duch den "Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad" gemessen, wozu
- ein meßbares Attribut (vgl. dazu Kap. 3ff), nämlich die "festgesetzte Grundflächenzahl"
- oder ein nicht meßbares Attribut, nämlich die "entsprechende Eingriffsschwere" verwendet werden. (Es wird somit das Attribut "Eingriffsschwere" fallweise mit sich selbst definiert).
Die Bedeutung für
- Naturhaushalt und
- Landschaftsbild
wird durch die qualitativen Einstufungen/Kategorien
- gering
- mittel
- hoch
gemessen.
Die Einstufungen sind durch Beispiele erläutert.
Weitgehend unklar und nicht erklärt sind die in der Matrix eingetragenen sog. "Kompensationsfaktoren". Folgende Fragen sind zu stellen:
- Warum beginnt die Skala nicht bei 0 = unerheblicher, nicht nachhaltiger Eingriff?
- Warum sind die Spannen in den verschiedenen Feldern verschieden groß?
- Warum gibt es Überlappungen?
- Warum sind diese Überlappungen verschieden groß?
- Warum gibt es "unsichere" Aussagen z. B. (1,0); (3,0)?
- Warum gibt es "besondere" Fälle? (Das dazu aufgeführte Beispiel ist nicht überzeugend, weil bei "Spiel- und Sportplätzen mit nur teilweise versiegelten Flächen" die versiegelte Fläche auch gesondert berücksichtigt werden kann!)
- Warum sind die vermuteten "Ausnahmefälle" von Feld BIII nicht Inhalt von Feld AIII?