Zum Landesentwicklungsprogramm Bayern

Obwohl es nur wenig wahrgenommen wird, werden zur Zeit durch die Novellierung des Landesentwicklungsprogramms entscheidende Weichen für die Zukunft Bayerns gestellt. Als einen planungsmethodisch höchst diskussionswürdigen Punkt möchte ich nur auf die Zerteilung Bayerns durch sog. Entwicklungsachsen hinweisen (Darstellung 1).

Sie sehen auf dem Auszug aus dem LEP-Entwurf, dass sich durch Oberfranken zwei sog. "Entwicklungsachsen von überregionaler Bedeutung" ziehen. Eine verläuft von Marktredwitz über Hof nach Kronach; eine andere kommt von Bayreuth und verläuft über Hof gen Osten! Diese Entwicklungsachsen sind überall als völlig gleich breite grüne Striche dargestellt! Aber sind diese sog. Entwicklungsachsen wirklich überall - so wie gezeichnet - gleich bedeutsam oder gar gleich stark? Nimmt man unterschiedliche Kriterien für die Festlegung von Entwicklungsachsen, so wird man in jedem Fall unter den gleich gezeichneten Achsenbreiten die unterschiedlichsten Inhaltsmengen feststellen. Gleich breit gezeichnete Entwicklungsachsen sind also keineswegs gleich und zeigen auch keine vergleichbaren Entwicklungschancen!

Lassen sie mich nur auf einen Punkt unkorrekt egalisierender Plangrafik hinweisen. Ihr Oberzentrum Hof ist genau so klein oder groß gezeichnet, wie das gut 20 mal größere Oberzentrum München. Damit sind wir bei einem planungsmethodisch noch wesentlich problematischeren Punkt, der Beibehaltung des sog. "Zentrale-Orte-Prinzips" im Gesetzesentwurf. Danach soll Bayern in sog. "Zentrale Orte", "Siedlungsschwerpunkte" und den sog. "ländlichen Raum" zerteilt werden. Zu beachten ist dabei, nach welchen Kriterien die Einstufung der zentralen Orte in Bayern erfolgen soll. Wie aus einer Tabelle aus S. 200 der Begründung zum Gesetzentwurf hervorgeht (Darstellung 2), sind Kriterien, welche die besonderen Stärken des ländlichen Raumes wie Erholungswert, gesündere Umwelt usw. kaum vertreten. Zu fragen ist z. B. auch, warum nur das Kriterium "Einzelhandelsumsatz" berücksichtigt werden soll. Warum nicht der Umsatz von Dienstleistungen oder Informationswirtschaftsbetrieben? Noch problematischer ist die fehlende Gewichtung der ausgewählten Kriterien. Planungsmethodisch nicht mehr logisch nachvollziehbar ist z. B. die Tatsache, daß ein Bahnanschluß gleich indirekt mit drei Punkten gewichtet wird und allein der Fahrkartenverkauf - obwohl zunehmend über Automaten und Internet verkauft wird - das gleiche Gewicht hat wie eine Grundschule?

Schon diese wenigen planungsmethodischen Punkte zeigen überdeutlich, dass durch das LEP nicht gleiche oder gleichwertige Entwicklungschancen angestrebt werden, sondern eindeutig eine Bevorteilung gegenwärtiger Ballungsräume. Der sog. Ländliche Raum an den Rändern Bayerns wird eindeutig benachteiligt; - wenn man von die im Entwurf des LEP eingesetzten Planungsmethoden beibehält!